Hausordnung für Patient*innen und Begleitpersonen

Vorbemerkung

Die Regeln zur fachlichen und persönlichen Zusammenarbeit zwischen Ärzt*in und Patient*in sind in der Gesetzgebung und den Leitlinien der Standesorganisation FMH klar definiert und können von den Patient*innen und Begleitpersonen gerne eingesehen werden. Am Ende des Dokumentes findet sich ein entsprechender Link und die Leitlinien sind zusammen mit der Hausordnung auch auf unserer Website einsehbar.

Leider mussten wir feststellen, dass die gesetzlichen Leitlinien das Verhalten der Patient*innen nur am Rande und sehr allgemein regeln und sich einige Patient*innen ein Verhalten erlauben, welches für uns als Mitarbeiter*innen der Praxis nicht akzeptabel ist. 

Wir haben deshalb diese Hausordnung erstellt.

Bei Zuwiderhandlung wird die Patient*in durch die behandelnde Stammärzt*in verwarnt. Die Verwarnung wird in der Krankengeschichte der Patient*in schriftlich festgehalten mit Datum, Grund der Verwarnung und Angabe der anwesenden Personen. Ausserdem wird die vorliegende Hausordnung abgegeben und deren Übergabe in der Krankengeschichte notiert.

Bei wiederholtem oder vollständig unakzeptablem Verhalten wird die Patient*in von der Stammärzt*in in Anwesenheit eines Geschäftleitungsmitgliedes darüber informiert, dass die Behandlung in unserer Praxis abgebrochen wird. Dabei gelten die Einschränkungen einer Kündigung der Behandlung zur «Unzeit».

Hausregeln

Allgemeines Verhalten

  • Die Patient*in und Begleitperson haben sich jederzeit freundlich und respektvoll im Umgang mit allen unseren Mitarbeiter*innen zu zeigen. Dies gilt sowohl für den persönlichen als auch für den telefonischen Kontakt.
  • Das Duzen von Mitarbeiter*innen ohne deren explizites Einverständnis ist nicht gestattet.
  • Am Empfang und im Wartezimmer ist auf die Privatsphäre der anderen anwesenden Personen Rücksicht zu nehmen und genügend Abstand zu halten.
  • Die Patient*innen kommen- soweit aufgrund der Erkrankung und der Situation zumutbar- in sauberem Zustand und sauberer Kleidung zur Konsultation.
  • Aggressiver Umgangston, Drohungen oder Beleidigungen werden nicht toleriert und ziehen je nach Schweregrad einen sofortigen Praxisverweis nach sich.
  • Sexuelle Bemerkungen oder Übergriffe werden nicht toleriert und ziehen je nach Schweregrad einen sofortigen Praxisverweis nach sich.

              Medizinische Zusammenarbeit

              • Die behandelnde Stammärzt*in entscheidet über die Notwendigkeit von diagnostischen Abklärungen, Therapien oder Überweisungen an Spezialisten nach den gesetzlichen Vorgaben der Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit in Absprache mit den Patient*innen. Ungehaltene und repetitive Einforderung von unangebrachten Abklärungen und Behandlungen durch den Behandelten werden nicht toleriert.
              • Die Häufigkeit und Dauer der Konsultationen werden durch die vorhandenen physischen und psychischen Erkrankungen der Patient*in definiert und von der behandelnden Stammärzt*in vorgegeben. Die repetitive Einforderung von Konsultationen ohne medizinische Notwendigkeit wird von uns abgelehnt.
              • Die Patient*in muss- im Rahmen der für die medizinische Behandlung notwendigen Informationen- der Ärzt*in oder MPA  Auskunft über persönliche und medizinische Sachverhalte geben.
              • Die Patient*in folgt den Verordnungen der Ärzt*in und ist bemüht, diese bestmöglich umzusetzen.

                    Administrative Zusammenarbeit

                    • Bei der Anmeldung sind immer alle Konsultationsgründe anzugeben, damit die MPA die Dringlichkeit und Länge des Termins adäquat planen kann. Bei mehreren Anliegen sind möglicherweise mehrere Termine nötig.
                    • Falls Sie eine Besprechung zusammen mit Familienangehörigen wünschen, muss dies bei der Anmeldung angegeben werden, da solche Konsultationen immer mehr Zeit benötigen.
                    • Bei der Konsultation sind die Anliegen klar und kurz zu schildern, möglichst in der Reihenfolge der Wichtigkeit. Die nachfolgende Patient*in ist Ihnen dankbar.
                    • Die Patient*in bezahlt pünktlich die gestellten Rechnungen, soweit nicht direkt über die Krankenkasse abgerechnet wird.
                    • Nicht dringliche administrative Anliegen bitte per Mail an die Praxis senden. Wir erwarten auch in der schriftlichen Form eine adäquate und freundliche Ausdrucksweise.
                    • Konsultationen sind bis spätestens 24 Stunden vor Termin annullierbar. Danach wird die Konsultation privat in Rechnung gestellt. Repetitives grundloses Nicht-Erscheinen ohne oder mit sehr kurzfristiger Annulation werten wir als Desinteresse an unserer Behandlung und werden diese in der Folge abbrechen.

                                    Website zu den gesetzlichen Grundlagen